3W Power Holdings S.A. / AEG Power Solutions BV: Beginn Erwerbszeitraum für Anleihegläubiger von 3W Power S.A. zum Tausch der alten Anleihe 2010/2015 in Aktien und neue Anleihe 2014/2019

Donnerstag, 31. Juli 2014

Pressemitteilung der 3W Power Holdings S.A. / AEG Power Solutions BV:

Erwerbszeitraum für Anleihegläubiger für die neuen Aktien und die neuen Anleihen 2014/2019 beginnt am 31. Juli 2014 und endet am 22. August 2014

Jede Alt-Anleihe berechtigt zum Tausch in 452 neue Aktien und eine neue Anleihe 2014/2019

Notierungsaufnahme aller neuen Aktien und der neuen Anleihen erfolgt am 29. August 2014

3W Power S.A. (ISIN LU1072910919, 3W9K) (die „Gesellschaft“), Holdinggesellschaft der AEG Power Solutions Gruppe, einem weltweiten Anbieter von leistungselektronischen Systemen und Lösungen für die industrielle Stromversorgung und erneuerbare Energieanwendungen, informiert über den Beginn des Erwerbszeitraums für die neuen Aktien (die „Neuen Aktien II“) und die neue Anleihe 2014/2019 am 31. Juli 2014. Ende des Erwerbszeitraums ist der 22. August 2014 (einschließlich).

Bisherige Anleihegläubiger erhalten für jede Schuldverschreibung der Alt-Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1A29T7, 3W9A) im Nennwert von je EUR 1.000,00 folgende Erwerbsrechte:
1) Ein Erwerbsrecht für den Bezug von 452 Neuen Aktien II („Erwerbsrecht Aktien“) und
2) Ein Erwerbsrecht für den Erwerb einer Schuldverschreibung der Neuen Anleihe 2014/2019 im Nennwert von EUR 500,00 („Erwerbsrecht Anleihe“).
Für die Erfüllung der ausgeübten Erwerbsrechte Anleihe begibt die Gesellschaft die o.g. Neue Anleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB) im Gesamtvolumen von EUR 50.000.000 mit einer Laufzeit von fünf Jahren sowie einem (halbjährlich zu zahlenden) Zinssatz von anfänglichen 4 % p.a. (1. Laufzeitjahr), der sich für jedes darauf folgende Laufzeitjahr um 2 Prozentpunkte erhöht.

Bisherige Alt-Anleihegläubiger können die Erwerbsrechte über ihre depotführende Bank ausüben. Beide Erwerbsrechte können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Sofern eines der Erwerbsrechte nicht ausgeübt wird, erhalten die Alt-Anleihegläubiger als Kompensation den Barausgleich, den die Abwicklungsstelle im Rahmen der Verwertung der entsprechenden Anzahl an neuen Aktien oder neuen Anleihen erlöst hat.

Von bestehenden Anleihegläubigern sind keine Zahlungen an die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Ausübung eines der beiden Erwerbsrechte zu leisten.

Einzelheiten können dem Wertpapierprospekt für die Neuen Aktien II vom 22. Juli 2014 und dem Wertpapierprospekt für die Neue Anleihe vom 29. Juli 2014 entnommen werden, der auf der Webseite der Gesellschaft unter www.aegps.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt wird und der als rechtliche Grundlage für das Umtauschangebot dient. Ein organisierter Handel von Erwerbsrechten wird nicht beantragt.

Unabhängig von den oben beschriebenen Erwerbsrechten für Anleihegläubiger läuft bereits seit dem 24. Juli 2014 das an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft gerichtete Bezugsangebot für Neue Aktien I im Zusammenhang mit einer Barkapitalerhöhung von EUR 4 Millionen. Die Bezugsfrist für diese Neuen Aktien I endet am 25. August 2014 (einschließlich). Zugehörige Informationen hierzu können auch der Ad hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 22. Juli 2014 entnommen werden.

Die Neuen Aktien I und die Neuen Aktien II werden am 29. August 2014 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft (ISIN LU1072910919) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Neuen Anleihe in den Handel am unregulierten Markt (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse wird ebenfalls am 29. August 2014 erfolgen.

3W Power Holdings S.A. / AEG Power Solutions BV

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