DIU e. V.: Deutsche Investoren Union rät Anleihegläubigern der Ekotechnika GmbH zur Interessenbündelung

Montag, 13. April 2015

Pressemitteilung der DIU e.V. – Deutsche Investoren Union:

Am 06. Mai 2015 findet die sog. Zweite Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH in Walldorf statt. Die zur Abstimmung stehenden Restrukturierungsmaßnahmen sehen vor, dass die Anleihegläubiger auf die Rückzahlung der Anleihe sowie der aufgelaufenen Zinsen verzichten und dafür 49 % der Ekotechnika erhalten sollen. Zudem soll ein „gemeinsamer Vertreter“ gewählt werden. Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union hält alle vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte für fragwürdig und wird diese – sofern nicht wesentliche Korrekturen zu Gunsten der Anleihegläubiger erfolgen – ablehnen. Dies begründet sich wie folgt:

1. Die bislang vorliegenden Bilanzunterlagen sowie die Umsatz- und Ergebniszahlen der Ekotechnika GmbH, wie sie in der Einladung zu „Abstimmung ohne Versammlung“ im März sowie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung im April veröffentlicht wurden, weichen stark voneinander ab. Zudem sind sie nur vorläufig und nicht geprüft. Eine objektive Bewertung zur aktuellen Lage der Gesellschaft ist ohne testierte Zahlen in keinem Fall möglich.

2. Derzeit wird ein Sanierungsgutachten (IDW-S6-Gutachten) durch einen externen Gutachter erstellt. Das Gutachten liegt jedoch nicht vor, so dass eine Bewertung der Gesellschaft deshalb nicht möglich ist.

3. Die als „gemeinsamer Vertreter“ vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH meldet, dass sie sich als designierter gemeinsamer Vertreter bereits im Dialog mit der Emittentin und einer Vielzahl von Anleihegläubigern befindet, „um die Interessen der Anleihegläubiger zu vertreten“. Es ist aus Sicht der DIU nicht klar, wer die Tätigkeit der One Square Advisory Services GmbH beauftragt hat und wer diese bezahlt. Aus Sicht der DIU besteht die große Gefahr eines Interessenskonfliktes des designierten gemeinsamen Vertreters.

4. In den Erläuterungen zur Gläubigerversammlung wird eine „überschlagsmäßige Schätzung“ angeführt, die eine Befriedigungsquote für die Anleihegläubiger im Falle einer Insolvenz in Höhe von „ca. 8,18 Prozent“ ergibt. Allerdings wird nicht erläutert, auf welche Art diese Quote errechnet wurde.

5. Es fehlen jegliche Alternativrechnungen, die belegen, dass die Ekotechnika nach der angestrebten Restrukturierung wieder wettbewerbsfähig sein kann und nachhaltig profitabel wirtschaften kann.

Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sich unter info@diuev.de für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren und diese auf der stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über den genannten Newsletter informieren.

Die DIU e.V. hält eine Anleihe der Ekotechnika GmbH. Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de.

DIU e.V. – Deutsche Investoren Union

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