InCity Immobilien AG: InCity gibt Start des Bezugsangebots bekannt

Montag, 13. Juni 2016

Pressemitteilung der InCity Immobilien AG:

– Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot von 11.339.920 neuen Aktien der Gesellschaft heute erfolgt

– Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger am 14. Juni 2016

– Bezugsverhältnis 1:0,86; Bezugspreis je neuer Aktie bei EUR 1,10

– Bezugsfrist: 15. Juni 2016 bis 28. Juni 2016

Die InCity Immobilien AG gibt die heutige Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das öffentliche Angebot von 11.339.920 neuen Aktien und den Start des Bezugsangebots ihrer Bar-Kapitalerhöhung bekannt. Die neuen Aktien der InCity Immobilien AG werden im Bezugsverhältnis 1:0,86 zum Preis von EUR 1,10 je Aktie in der Zeit vom 15. Juni 2016 (0:00 Uhr MESZ) bis 28. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) zum Erwerb angeboten. Das entsprechende Bezugsangebot wird am 14. Juni 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am heutigen Tag den Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von 11.339.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Dezember 2015 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre gebilligt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der Haron Holding AG) durch Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts in der Zeit vom 15. Juni 2016 (0:00 Uhr MESZ) bis 28. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) angeboten. Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt EUR 1,10, das Bezugsverhältnis beträgt 1:0,86, d.h. je eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von rechnerisch 0,86 neuen Aktien. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Das entsprechende Bezugsangebot wird am 14. Juni 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die außerordentliche Hauptversammlung der InCity Immobilien AG hat am 15. Dezember 2015 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 42.500.000,00 um bis zu EUR 40.000.000,00 auf bis zu EUR 82.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Im März 2016 hat die InCity Immobilien AG eine weitere Immobilie zum Ausbau ihres Bestandsportfolios erworben und benötigte daher den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung möglichst umgehend, jedoch nicht im ursprünglich angestrebten Volumen. Zu diesem Zweck wurde die Kapitalerhöhung im Volumen von EUR 17.500.000,00 im Wege der Vorabplatzierung der neuen Aktien an die Haron Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) bereits im Mai 2016 durchgeführt und die Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 60.000.000,00 am 10. Mai 2016 im Handelsregister eingetragen.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und zum Angebot der neuen Aktien können dem von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt, der auf der Internetseite der InCity Immobilien AG (www.incity.ag) zugänglich ist, entnommen werden.

InCity Immobilien AG

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