ERWE Immobilien AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses erst nach Gläubigerabstimmung
Pressemitteilung der ERWE Immobilien AG:
Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 nach Beschluss der Anleihegläubiger
Die ERWE Immobilien AG (ISIN DE000A1X3WX6), Frankfurt/M., teilt mit, dass sie die für Ende Juni 2023 vorgesehene Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 nochmals verschiebt.
Grund dafür ist in erster Linie das noch ausstehenden Ergebnis der für den vom 29. Juni bis zum 2. Juli angesetzten Gläubigerversammlung (und möglichen weiteren Gläubigerversammlungen), die über eine umfassende finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft zu entscheiden hat. Der Beschluss für eine Restrukturierung ist eine wichtige Voraussetzung für ein Testat sowie für eine nachhaltige Entwicklung der ERWE Immobilien AG.
Die Gesellschaft plant die Veröffentlichung des Konzernabschluss im Anschluss an einen gefassten Entschluss der Gläubigerversammlung. Sobald dies erfolgt ist, wird die Gesellschaft auch einen neuen Termin für die Hauptversammlung bekanntgeben.
ERWE Immobilien AG
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
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