ERWE Immobilien-Anleihe: „Restrukturierung verbindlich vereinbart“

Montag, 8. Juli 2024


Pressemitteilung der mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB:

Mitteilung des Gemeinsamen Vertreters der ERWE Immobilien-Anleihe: 7,500% bis 10.12.2023

Hiermit teile ich in meiner Eigenschaft als gewählter gemeinsamer Vertreter der unbesicherten Anleihe mit, dass die Restrukturierung am 05.07.2024 nunmehr verbindlich vereinbart ist. Signifikante Änderungen zum ursprünglichen Restrukturierungskonzept hat es nicht gegeben. Eckpunkte dieser Einigung sind:

1. Eine wirtschaftlich den Anleihegläubigern zuzurechnende Treuhandgesellschaft (nach Umfirmierung: KSLK TRUST GMBH) hat wirtschaftlich vier Immobilien von der Emittentin nebst den dazu gehörenden Schulden übernommen. Es handelt sich um folgende Immobilien. :

Postgalerie Speyer; Schulden 32 Mio. Euro
Lichthof Lübeck; Schulden 24 Mio. Euro
Krefeld I.; Schulden 16,55 Mio. Euro
Krefeld II (Neubau); Schulden 23 Mio. Euro       

Die weiteren Details zu den Objekten sind den Gläubigern der Anleihe im Bericht des  gemeinsamen Vertreters Nr. 5 dargestellt worden.

2. Die Treuhandgesellschaft übernimmt die ursprüngliche Anleihe im Nominalwert von ca. 40 Mio. Euro. Die Treuhandgesellschaft stellt die ERWE AG von den Verbindlichkeiten aus der Anleihe und den übernommenen Finanzierungen frei. Gleichzeitig übernimmt die Treuhandgesellschaft die Funktion als Anleiheemittentin.

3. Die Anleihebedingungen sind zu Lasten der Anleihegläubiger tiefgreifend verändert worden. Die Verzinsung ist nur noch endfällig. Eine Tilgung der Anleihe findet nur statt, wenn und soweit Immobilien verkauft werden und entsprechende Liquidität frei zur Verfügung steht. 
 
4. Die Treuhandgesellschaft hat eine neue, vorrangig zu bedienende und mit 15% endfällig zu verzinsende Anleihe über max. 8 Mio. Euro begeben. Im Vorfeld der Einigung ist sie bereits in Höhe von 5,1 Mio. Euro von Großinverstoren gezeichnet. Die bisherigen Großinvestoren sind bereit, ihre Stücke an Gläubiger der Altanleihe weiterzureichen, soweit die Großinvestoren über ihrem relativen Anteil an der Altanleihe gezeichnet haben. Jeder Anleihegläubiger kann sich also an der Zeichnung dieser neuen Anleihe beteiligen. Die Mindestzeichnungssumme beläuft sich allerdings aus regulatorischen Gründen auf 100.000 Euro.  

5. Die vier Immobilien werden b.a.W. von der ERWE AG weiter kaufmännisch und technisch betreut. Dies gilt auch für die Ausbaumaßnahmen für die weitere Vermietung.

Düsseldorf, den 08.07.2024

Gustav Meyer zu Schwabedissen
Rechtsanwalt und vBP als gewählter gemeinsamer Vertreter

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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