Termindruck im SiC Processing-Insolvenzverfahren: Berater und Anwälte wollen außerordentliche Gläubigerversammlung
Wenn es nach dem Willen der Geschäftsführung und der Eigentümer der SiC Processing GmbH ginge, sähe der aktuelle Insolvenz-Fahrplan jetzt wie folgt aus: Restrukturierungsplan bei den Amtsrichtern einreichen, Anmeldung der Forderungen der Gläubiger abwarten und schließlich „Erörterungs- und Abstimmungstermin“ der Gläubiger am 17. April 2013.
Wenn es aber nach Wolfram Günther, dem geschäftsführenden Partner von Günther & Partner, ginge, würde schon vorher – spätestens bis zum 2. April – eine außerordentliche Gläubigerversammlung stattfinden.
In einer solchen außerordentlichen Gläubigerversammlung kann über die Fortführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung entschieden werden. Denn die bessere Alternative zu einem Verfahren in Eigenverwaltung sei ein geregeltes Insolvenzverfahren mit einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, meint Berater Günther.
Bei einem geregelten Verfahren wäre die jetzige Geschäftsführung entmachtet. Günther glaubt, dass bei einem geregelten Insolvenzverfahren mehr Geld als die bislang mageren Angebote der Geschäftsführung für die SiC Processing-Anleihe-Gläubiger übrig bleiben könnte.
So fordert Günther diejenigen Anleihen-Gläubiger auf, die sich von seinem Berater-Team vertreten lassen wollen, „Vollmachten und Depotauszüge mit Sperrvermerk bis 17.04.2013, wie auf www.guentherpartner.com hinterlegt, so schnell wie möglich – möglichst noch in dieser Woche“ – an sein Team in München zu schicken.
Die Berater von Günther & Partner vertreten nach eigenen Angaben die Interessen von Investoren – darunter über hundert Kleinanleger – die mehr als vierzig Prozent des Nominalvolumens der SiC Processing-Mittelstandsanleihe halten.
Bisher stehen folgende Termine im Insolvenzverfahren laut einer Pressemitteilung der SiC Processing GmbH fest:
Bis zum kommenden Dienstag, den 19.03.2013, müssen die Geschäftsführer der SiC Processing GmbH einen Restrukturierungsplan beim Amtsgericht Amberg einreichen.
Dann sind die Anleihen-Gläubiger der SiC Processing in der Pflicht: Sie müssen bis zum 24.03.2013 ihre Forderungen beim Sachwalter Hubert Ampferl (Adresse: Dr. Beck & Partner GbR, Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg) in zweifacher Ausfertigung schriftlich anmelden.
Mitte April, am 17.04.2013, soll dann im Amtsgericht Amberg der „Erörterungs- und Abstimmungstermin“ stattfinden. Anleihe-Gläubiger hätten dann hier die Gelegenheit über die Pläne der SiC Processing-Geschäftsführung abzustimmen.
Anleihen Finder Redaktion
Foto: SiC Processing GmbH
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