Zweite AGV: Schlote befürwortet Zustimmung für SdK-Gegenanträge

Sonntag, 19. Mai 2024


Mitteilung der Schlote Holding GmbH:

Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21.Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht

Die Schlote Holding GmbH hat heute Gegenanträge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2. Gläubigerversammlung der Inhaber ihrer 6,75 % Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum erhalten. Da die Gegenanträge mit Schlote abgestimmt wurden, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern, allen Gegenanträgen der SdK zuzustimmen. Die Gegenanträge der SdK stehen auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:

  • Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um 50 % auf 12,5 Mio. Euro durch Reduktion (pro rata) des Nennbetrags auf 500 Euro je Schuldverschreibung im Wege eines bedingten Forderungsverzichts

  • Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro ab dem 21. November 2024

  • Besserungsschein für Anleihegläubiger, falls sich die finanzielle Situation der Schlote-Gruppe während der Laufzeit der Anleihe über Liquiditäts-Schwellenwert verbessert; Stundung der am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung

  • Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin; befristeter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen

  • Befristeter und beschränkter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB

  • Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters

  • Sonderbonus für Anleihegläubiger bei Laufzeitende, falls Liquiditätsschwellen erreicht werden

  • Verzicht von Gesellschaftern auf Darlehen und Besserungsscheine

Für die 2. Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem Kenntnisstand rund 34 % der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % ist damit erreicht.

Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50 Euro je Depot. Ein Formular zur Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.

Schlote Holding GmbH

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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