Beate Uhse Netherlands B.V. beantragt ebenfalls Insolvenz in Eigenverwaltung
Adhoc-Mitteilung der Beate Uhse Aktiengesellschaft:
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Beate Uhse Netherlands B.V. in Eigenverwaltung
Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) hat heute für ihre Tochtergesellschaft Beate Uhse Netherlands B.V. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Flensburg beantragt. Die Beate Uhse Netherlands B.V. betreibt als Holding insbesondere das Auslandsgeschäft mit Tochtergesellschaften in Frankreich, Belgien und den Niederlanden und selbst die E-Commerce Aktivitäten für die Niederlande. Der Geschäftsbetrieb der operativen Tochtergesellschaften ist nicht von der Insolvenz betroffen, auch die Aktivitäten der ausländischen Töchter können uneingeschränkt aufrecht erhalten werden.
Nach umfassender Prüfung der Situation des Konzerns und der bei der niederländischen Tochter aufgelaufenen Verbindlichkeiten haben sich der Vorstand der Beate Uhse AG und die Generalbevollmächtigten der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der Beate Uhse Gruppe als Ganzes weiter vorantreiben zu können. Dieses Vorgehen ermöglicht die Aufnahme weiterer Kredite und erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Veräußerung des Unternehmens.
Beate Uhse Aktiengesellschaft
Foto: Beate Uhse AG
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Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019
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