Bezugsfrist für Bar-Kapitalerhöhung der InCity Immobilien AG

Freitag, 13. November 2015

 

Pressemitteilung der InCity Immobilien AG:

– Im Rahmen des Bezugsangebots wurden von Altaktionären 417.258 neue Aktien der Gesellschaft bezogen

Die InCity Immobilien AG gibt bekannt, dass die Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre am 12. November 2015 endete. Insgesamt 417.258 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien wurden zum Preis von EUR 1,05 durch die Aktionäre (mit Ausnahme der Haron Holding AG) bezogen.

Die ordentliche Hauptversammlung der InCity Immobilien AG hat am 18. Juni 2015 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 18.681.814,00 um bis zu EUR 23.818.186,00 auf bis zu EUR 42.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 23.818.186 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Bereits im August 2015 wurde die Kapitalerhöhung im Maximalvolumen von EUR 23.818.186,00 im Wege der Vorabplatzierung der neuen Aktien an die Haron Holding AG unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre (subject-to-claw-back) durchgeführt und die Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 42.500.000,00 am 18. August 2015 im Handelsregister eingetragen.

Während der Bezugsfrist vom 30. Oktober bis 12. November 2015 wurden den Aktionären (mit Ausnahme der Haron Holding AG) im Rahmen eines öffentlichen Angebots 7.210.591 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Bezugspreis von EUR 1,05 je neuer Aktie angeboten. Hiervon wurden insgesamt 417.258 Aktien bezogen, die voraussichtlich am 17. November 2015 an die Aktionäre geliefert werden. Die übrigen 6.793.333 neuen Aktien verbleiben aufgrund der bereits erfolgten Vorabplatzierung bei der Haron Holding AG.

InCity Immobilien AG

 

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