HPI AG ruft zur Gläubigerabstimmung auf – Wandlung der Wandelanleihe in Aktien

Donnerstag, 11. Juli 2024


Adhoc-Mitteilung der HPI AG:

Einladung der Gläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung über die Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft

Die HPI AG (die „Gesellschaft“) bittet alle Anleihegläubiger ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz(SchVG), um über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen.

Da die Gesellschaft mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.

Die Anleihegläubiger können in der Zeit von Freitag, dem 26. Juli 2024, bis Montag, dem 29. Juli 2024, gemäß den in der Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung genannten Formerfordernissen abstimmen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 11. Juli 2024 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

HPI AG

Foto: pixabay.com

Zum Thema

HPI AG einigt sich mit Gläubigern auf Prolongation

HPI AG: Anleihe-Laufzeit erneut verlängert

HPI AG einigt sich mit Gläubigern auf Prolongationen

Anleihen Finder News auf Social Media-Kanälen oder als Newsletter abonnieren

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü