Karlie Group GmbH vollzieht Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung – Keine Anfechtungsklagen
Pressemitteilung der Karlie Group GmbH:
Karlie Group GmbH vollzieht Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung
– Anfechtungsfrist beendet; keine Anfechtungsklagen eingegangen
– Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 30. Mai 2016 wurden vollzogen
Die Anfechtungsfrist für die Beschlüsse der zweiten Anleihegläubigerversammlung der Karlie Group GmbH ist mit dem 4. Juli 2016, 24:00 Uhr, abgelaufen. Wie das Landgericht Paderborn bestätigte, sind während der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Veröffentlichung der Beschlüsse im Bundesanzeiger keine Anfechtungsklagen erhoben worden. Die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2016 wurden vollzogen.
Beschlussgegenstände der Anleihegläubigerversammlung waren die Verlängerung der Karlie Group Anleihen 2013/18 um drei Jahre bis zum 25. Juni 2021, optional um vier Jahre bis zum 25. Juni 2022, unter vollständiger Nachzahlung der gekürzten Verzinsung. Die Verzinsung wird von 6,75 % auf 5,00 % gekürzt, rückwirkend für das Zinsjahr ab dem 25. Juni 2015.
Die geänderten Anleihebedingungen sind nach Vollziehung der Beschlüsse auf der Website des Unternehmens unter http://www.karlie-group.com/anleihe/eckdaten/ verfügbar.
Karlie Group GmbH
Foto: Susanne Nilsson / flickr_Infomastern
ANLEIHE CHECK: Die um drei Jahre verlängerte Karlie-Anleihe 2013/21 (WKN A1TNG9) hat ein ausstehendes Gesamtvolumen von 6,75 Millionen Euro und wird in ihrer Rest-Laufzeit jährlich mit 5,00 Prozent verzinst.
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der KARLIE Group GmbH 2013/2021
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