PNE WIND AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Pressemitteilung der PNE WIND AG:
PNE WIND AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG
Die PNE WIND AG hat die folgende Wandelanleihe begeben:
Volumen: 6.565.132,20 EUR
ISIN: DE000A12UMG0
WKN: A12UMG
Kupon: 3,75 % p.a.
Zinslauf: ab dem 10. Oktober 2014 (einschließlich)
Zinstermin: vierteljährlich nachträglich jeweils am 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Jahres, erstmals am 10. Januar 2015
Endfälligkeit: 10. Oktober 2019
Die insgesamt 1.989.434 ausgegebenen Wandelteilschuldverschreibungen sind wandelbar in auf den Namen lautende Stückaktien der Emittentin mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Der Wandlungspreis beträgt, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, EUR 3,30. Den Wandelteilschuldverschreibungen liegt das bedingte Kapital II/2012 zugrunde, welches am 30. August 2012 in das Handelsregister eingetragen wurde. Das bedingte Kapital und die Wandelteilschuldverschreibungen wurde am 9. Oktober 2014 zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und das bedingte Kapital zugleich zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
PNE WIND AG