Zweite Singulus-AGV: Keine Laufzeit-Verlängerung der Anleihe – 75%-Mehrheit nicht erreicht
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Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES beendet zweite Gläubigerversammlung
Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,
ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H
Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 43,23 % beschlussfähig.
Von den abgegebenen Stimmen wäre eine Mehrheit in Höhe von 75 % für eine Annahme der vier Beschlussvorschläge notwendig gewesen. Insgesamt haben ca. 69 % der abgegebenen Stimmen für die Vorschläge der Gesellschaft votiert, somit wurden diese nicht angenommen.
Das Unternehmen bedauert, dass die Anleihegläubiger den Vorschlägen der Gesellschaft nicht gefolgt sind. Insgesamt hätte dies für SINGULUS TECHNOLOGIES eine größere Flexibilität und mehr Handlungsoptionen ermöglicht. Da die Beschlussvorschläge nicht aufgrund eines kurzfristigen Bedarfs erfolgten, sondern einen Vorratscharakter hatten, wird die Gesellschaft sich nun mit einer Umsetzung ihrer Planungen ohne die Erleichterungen durch die Vorratsbeschlüsse beschäftigen.
SINGULUS TECHNOLOGIES ist gut in das Geschäftsjahr 2024 gestartet und erwartet dieses Momentum über das gesamte Jahr fortsetzen zu können.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies (Symbolbild)
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