Veganz Group AG verlängert Zeichnungsangebot für 7,50%-Debüt-Anleihe (A254NF) bis zum 21. Februar 2020
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Die Veganz Group AG geht bei der Emission ihrer ersten Unternehensanleihe in die Verlängerung. Der Anbieter von veganen Lebensmitteln verlängert das Zeichnungsangebot ihrer der 7,50%-Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A254NF5) bis zum 21. Februar 2020 um 12 Uhr. Eigentlich sollte das Angebot für die 10 Mio. Euro-Anleihe am 7. Februar enden. Die Angebots-Verlängerung soll nach Angaben der Emittentin vor allem interessierten Privatanlegern mehr Zeit zur Zeichnung geben. Die bereits abgegebenen Kaufangebote bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
Die Angebots-Verlängerung geht mit einem entsprechenden Nachtrag im Wertpapierprospekt einher, welcher bereits von der zuständigen luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), gebilligt wurde.
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Zeichnungsmöglichkeiten
Interessierte Privatanleger und institutionelle Investoren haben bis zum 21. Februar 2020, 12 Uhr, die Möglichkeit, die 7,50%-Anleihe über die Crowdinvesting-Plattform Seedmatch (www.seedmatch.de/veganzanleihe) und direkt über die Veganz Group AG (www.veganz.de/ir) jeweils unter Verwendung des dort vorgehaltene Zeichnungsscheins sowie über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Börse Frankfurt im Handelssystem XETRA zu zeichnen.
Eckdaten der Veganz-Anleihe 2020/25
Emittentin | Veganz Group AG |
Volumen | Bis zu 10 Mio. Euro |
ISIN/WKN | DE000A254NF5/A254NF |
Kupon | 7,5 % p.a. |
Ausgabepreis | 100 % |
Stückelung | 1.000 Euro |
Angebotsfrist: | 13. Januar 2020 bis 21. Februar 2020, 12 Uhr; Zeichnung über www.veganz.de/ir, „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG und www.seedmatch.de/veganzanleihe möglich |
Valuta | 24. Februar 2020 |
Laufzeit | 5 Jahre: 24. Februar 2020 bis 24. Februar 2025 (ausschließlich) |
Zinszahlung | Jährlich, nachträglich zum 24. Februar eines jeden Jahres (erstmals 2021) |
Rückzahlungstermin | 24. Februar 2025 |
Rückzahlungsbetrag | 100 % |
Status | Nicht nachrangig, nicht besichert |
Sonderkündigungsrechte der Emittentin | – Ab 24. Februar 2023 zu 102 % des Nennbetrags – Ab 24. Februar 2024 zu 101 % des Nennbetrags |
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants | – Kontrollwechsel – Drittverzug – Negativverpflichtung auf Kapitalmarktverbindlichkeiten – Keine unzulässige Vermögensveräußerung – Keine unzulässigen Ausschüttungen (Mindest-EK-Quote von 20 % erforderlich) – Keine unzulässige Darlehensgewährung – Reportingverpflichtung |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht |
Prospekt | Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland) |
Börsensegment | Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
Financial Advisor | DICAMA AG |
Die Veganz-Anleihe 2020/25 soll voraussichtlich am 24. Februar 2020 in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Börse Frankfurt) einbezogen werden.
Anleihen Finder Redaktion.
Alle Fotos: Veganz Group AG
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